Filmausrüstung Ausleihe
Ja, wir verleihen unser Equipment im Sinne unserer Gemeinnützigkeit
Mittlerweile verfügen wir über diverses Filmausrüstung. Als gemeinnütziger Verein sind wir auch bereit, diese ohne gewinnorientierte Gebühr zu verleihen. Wir erheben lediglich eine Wartungsgebühr (mehr in unseren AGBs). So können alle professionelle Filmausrüstung so günstig ausleihen, wie sonst nirgends. Es gibt aber gewisse Regeln. Diese stehen in unseren AGBs für die Ausleihe von Kameraequipment. Bitte lest diese aufmerksam durch, bevor ihr ein Anfragenormular ausüllt. Dieses sowie die AGB findet ihr hier als PDF und weiter unten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Ausleihe von Kameraequipment durch den Verein Theater AG Hipstedt e. V.
§ 1 Geltungsbereich und Zweck der Ausleihe
Der Verein Theater AG Hipstedt e. V. (im Folgenden „Verein“) verleiht auf gemeinnütziger Basis Kameraequipment (z. B. Kameras, Objektive, Gimbals, Lichttechnik, Koffer) an Dritte.
Die Ausleihe erfolgt nicht zu gewerblichen Zwecken, sondern ausschließlich zur Unterstützung kultureller, kreativer und bildungsbezogener Vorhaben im Sinne der Satzung des Vereins.
Die Ausleihe steht grundsätzlich allen Personen offen, die die in § 2 genannten Bedingungen erfüllen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Ausleihe. Der Verein behält sich vor, Ausleihanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 2 Voraussetzungen für die Ausleihe
§ 2 Voraussetzungen für die Ausleihe
Eine Ausleihe erfolgt nur an volljährige Personen (18+) mit festem Wohnsitz in Deutschland.
Die folgenden Nachweise sind vor der ersten Ausleihe zwingend zu erbringen:
a. Gültiger Personalausweis (zur Identitätsprüfung)
b. Nachweis über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung, die Schäden an geliehenem Fremdeigentum abdecktEine laufende Kommunikation (z. B. per E-Mail oder telefonisch) mit dem Verein ist Voraussetzung. Der Verein vergibt Equipment nur an Personen, mit denen ein gewisses Vertrauensverhältnis besteht.
Mitglieder der Theater AG Hipstedt e. V. sind von Wartungsgebühren gemäß § 3 befreit, sofern die Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird.
§ 3 Wartungsgebühr (zweckgebundene Nutzungsentschädigung)
Die Nutzung des Equipments ist kostenfrei im Sinne einer klassischen Leihgebühr.
Zur Deckung der laufenden Wartungskosten (Reinigung, Transportboxen, Kalibrierung, Ersatzteile etc.) wird jedoch eine zweckgebundene Wartungsgebühr erhoben. Diese beträgt:
5 € pro Tag und pro großem Mietgegenstand
(groß definieren wir als Kamerakoffer, Gimbal, Objektivkoffer, Lichtkoffer bzw. größere Einzelteile ab ca. 2 kg oder mit empfindlicher Technik)
Die Wartungsgebühr ist vor Übergabe in bar oder per Überweisung zu zahlen. Eine Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe ist ausgeschlossen.
Für Vereinsmitglieder entfällt diese Gebühr vollständig (§ 2 Abs. 4).
§ 4 Pflichten der ausleihenden Person
Das ausgeliehene Equipment ist sorgfältig zu behandeln, trocken und stoßsicher zu lagern sowie ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
Schäden, Funktionsstörungen oder Verluste sind dem Verein sofort und unaufgefordert zu melden.
Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die ausleihende Person bleibt in jedem Fall haftbar.
Die Rückgabe muss vollständig, im Zustand der Übergabe (abzüglich üblicher Gebrauchsspuren) und pünktlich erfolgen. Verspätete Rückgaben können mit einer Zusatzpauschale belegt werden.
Die ausleihende Person haftet für alle verursachten Schäden oder Verluste am Equipment in vollem Umfang. Die Haftung umfasst den Wiederbeschaffungswert beschädigter Geräte.
§ 5 Verwendungszweck & ethische Nutzung
Die Verwendung des Equipments ist inhaltlich grundsätzlich freigestellt (z. B. für Theaterprojekte, Kurzfilme, Musikvideos, Bildungsinhalte, Dokumentationen etc.).
Ausdrücklich untersagt ist die Nutzung für Inhalte, die:
pornografisch sind,
Gewalt verherrlichen,
extremistische, rassistische, menschenverachtende oder diskriminierende Inhalte verbreiten,
gegen geltendes Recht oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.
Der Verein behält sich vor, eine Ausleihe bei begründetem Verdacht auf einen solchen Zweck zu verweigern oder abzubrechen.
§ 6 Haftung des Vereins
Der Verein haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch den Gebrauch des Equipments entstehen (z. B. Fehlbedienung, technische Ausfälle).
Eine Haftung für Drittschäden, z. B. an Personen oder Sachen, ist ausgeschlossen.
Der Verein haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.
§ 7 Datenschutz
Die im Rahmen der Ausleihe erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Versicherungsnachweis, Ausweiskopie) werden ausschließlich für die Abwicklung der Ausleihe sowie zu Nachweiszwecken gespeichert.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei Schadensfällen oder zur Rechtsverfolgung).
Die Daten werden auf Wunsch nach vollständiger Rückgabe und Ablauf eventueller Nachhaftungsfristen gelöscht.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Ausleihe erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Vereins.
Hier könnt ihr eine Leihe online beantragen
Filmausrüstung Ausleihe
Ja, wir verleihen unser Equipment im Sinne unserer Gemeinnützigkeit
Mittlerweile verfügen wir über diverses Filmausrüstung. Als gemeinnütziger Verein sind wir auch bereit, diese ohne gewinnorientierte Gebühr zu verleihen. Wir erheben lediglich eine Wartungsgebühr (mehr in unseren AGBs). So können alle professionelle Filmausrüstung so günstig ausleihen, wie sonst nirgends. Es gibt aber gewisse Regeln. Diese stehen in unseren AGBs für die Ausleihe von Kameraequipment. Bitte lest diese aufmerksam durch, bevor ihr ein Anfragenormular ausüllt. Dieses sowie die AGB findet ihr hier als PDF und weiter unten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Ausleihe von Kameraequipment durch den Verein Theater AG Hipstedt e. V.
§ 1 Geltungsbereich und Zweck der Ausleihe
Der Verein Theater AG Hipstedt e. V. (im Folgenden „Verein“) verleiht auf gemeinnütziger Basis Kameraequipment (z. B. Kameras, Objektive, Gimbals, Lichttechnik, Koffer) an Dritte.
Die Ausleihe erfolgt nicht zu gewerblichen Zwecken, sondern ausschließlich zur Unterstützung kultureller, kreativer und bildungsbezogener Vorhaben im Sinne der Satzung des Vereins.
Die Ausleihe steht grundsätzlich allen Personen offen, die die in § 2 genannten Bedingungen erfüllen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Ausleihe. Der Verein behält sich vor, Ausleihanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 2 Voraussetzungen für die Ausleihe
§ 2 Voraussetzungen für die Ausleihe
Eine Ausleihe erfolgt nur an volljährige Personen (18+) mit festem Wohnsitz in Deutschland.
Die folgenden Nachweise sind vor der ersten Ausleihe zwingend zu erbringen:
a. Gültiger Personalausweis (zur Identitätsprüfung)
b. Nachweis über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung, die Schäden an geliehenem Fremdeigentum abdecktEine laufende Kommunikation (z. B. per E-Mail oder telefonisch) mit dem Verein ist Voraussetzung. Der Verein vergibt Equipment nur an Personen, mit denen ein gewisses Vertrauensverhältnis besteht.
Mitglieder der Theater AG Hipstedt e. V. sind von Wartungsgebühren gemäß § 3 befreit, sofern die Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird.
§ 3 Wartungsgebühr (zweckgebundene Nutzungsentschädigung)
Die Nutzung des Equipments ist kostenfrei im Sinne einer klassischen Leihgebühr.
Zur Deckung der laufenden Wartungskosten (Reinigung, Transportboxen, Kalibrierung, Ersatzteile etc.) wird jedoch eine zweckgebundene Wartungsgebühr erhoben. Diese beträgt:
5 € pro Tag und pro großem Mietgegenstand
(groß definieren wir als Kamerakoffer, Gimbal, Objektivkoffer, Lichtkoffer bzw. größere Einzelteile ab ca. 2 kg oder mit empfindlicher Technik)
Die Wartungsgebühr ist vor Übergabe in bar oder per Überweisung zu zahlen. Eine Rückerstattung bei vorzeitiger Rückgabe ist ausgeschlossen.
Für Vereinsmitglieder entfällt diese Gebühr vollständig (§ 2 Abs. 4).
§ 4 Pflichten der ausleihenden Person
Das ausgeliehene Equipment ist sorgfältig zu behandeln, trocken und stoßsicher zu lagern sowie ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
Schäden, Funktionsstörungen oder Verluste sind dem Verein sofort und unaufgefordert zu melden.
Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die ausleihende Person bleibt in jedem Fall haftbar.
Die Rückgabe muss vollständig, im Zustand der Übergabe (abzüglich üblicher Gebrauchsspuren) und pünktlich erfolgen. Verspätete Rückgaben können mit einer Zusatzpauschale belegt werden.
Die ausleihende Person haftet für alle verursachten Schäden oder Verluste am Equipment in vollem Umfang. Die Haftung umfasst den Wiederbeschaffungswert beschädigter Geräte.
§ 5 Verwendungszweck & ethische Nutzung
Die Verwendung des Equipments ist inhaltlich grundsätzlich freigestellt (z. B. für Theaterprojekte, Kurzfilme, Musikvideos, Bildungsinhalte, Dokumentationen etc.).
Ausdrücklich untersagt ist die Nutzung für Inhalte, die:
pornografisch sind,
Gewalt verherrlichen,
extremistische, rassistische, menschenverachtende oder diskriminierende Inhalte verbreiten,
gegen geltendes Recht oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.
Der Verein behält sich vor, eine Ausleihe bei begründetem Verdacht auf einen solchen Zweck zu verweigern oder abzubrechen.
§ 6 Haftung des Vereins
Der Verein haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch den Gebrauch des Equipments entstehen (z. B. Fehlbedienung, technische Ausfälle).
Eine Haftung für Drittschäden, z. B. an Personen oder Sachen, ist ausgeschlossen.
Der Verein haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.
§ 7 Datenschutz
Die im Rahmen der Ausleihe erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Versicherungsnachweis, Ausweiskopie) werden ausschließlich für die Abwicklung der Ausleihe sowie zu Nachweiszwecken gespeichert.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei Schadensfällen oder zur Rechtsverfolgung).
Die Daten werden auf Wunsch nach vollständiger Rückgabe und Ablauf eventueller Nachhaftungsfristen gelöscht.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Ausleihe erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Vereins.